rehabilitieren

rehabilitieren
wiederherstellen

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re|ha|bi|li|tie|ren [rehabili'ti:rən] <tr.; hat:
jmds. guten Ruf, Ehre, Ansehen wiederherstellen:
einen Politiker vor der Öffentlichkeit rehabilitieren; nach der Gerichtsverhandlung war er rehabilitiert; glücklicherweise konnte ich mich rehabilitieren.
Syn.: entlasten.

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re|ha|bi|li|tie|ren 〈V.〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. \rehabilitieren
1. jmdn. in seine früheren Rechte, in seinen früheren Stand wiedereinsetzen
2. jmds. Ansehen wiederherstellen
3. jmdn. (nach Krankheit, Unfall o. Ä.) wieder ins gesellschaftliche Leben zurückführen
II 〈V. refl.〉 sich \rehabilitieren sich rechtfertigen u. seinen Ruf wiederherstellen
[<lat. re „wieder“ + habilitieren]

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re|ha|bi|li|tie|ren <sw. V.; hat:
1. [frz. réhabiliter < mlat. rehabilitare = in den früheren Stand, in die früheren Rechte wieder einsetzen] jmds. od. sein eigenes [soziales] Ansehen wiederherstellen, jmdn. in frühere [Ehren]rechte wieder einsetzen:
einen Politiker [vor der Öffentlichkeit] r.;
jmdn. durch Wiederaufnahme des Verfahrens r.;
durch ihren Sieg konnte sich die Mannschaft wieder r.
2. [engl. to rehabilitate] durch Maßnahmen der Rehabilitation (1) in das berufliche u. gesellschaftliche Leben [wieder] eingliedern:
einen Unfallgeschädigten, Querschnittgelähmten r.

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rehabilitieren
 
[französisch, von mittellateinisch rehabilitare »in den früheren Stand, die früheren Rechte wieder einsetzen«], 1) das soziale Ansehen wiederherstellen, in frühere Rechte wieder einsetzen; 2) durch Maßnahmen der Rehabilitation wieder ins berufliche und gesellschaftliche Leben eingliedern.

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re|ha|bi|li|tie|ren <sw. V.; hat [1: frz. réhabiliter < mlat. rehabilitare = in den früheren Stand, in die früheren Rechte wieder einsetzen; 2: engl. to rehabilitate]: 1. jmds. od. sein eigenes [soziales] Ansehen wiederherstellen, jmdn. in frühere [Ehren]rechte wieder einsetzen: einen Politiker, Funktionär [vor der Öffentlichkeit] r.; jmdn. durch Wiederaufnahme des Verfahrens r.; durch ihren Sieg konnte sich die Mannschaft wieder r.; Ü die philosophischen Anstrengungen, ... das moderne Naturrecht, in welcher Form auch immer, zu r. (Habermas, Spätkapitalismus 137). 2. durch Maßnahmen der ↑Rehabilitation (1) in das berufliche u. gesellschaftliche Leben [wieder] eingliedern: einen Unfallgeschädigten, Querschnittgelähmten r.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • rehabilitieren — V. (Aufbaustufe) jmds. Ansehen wiederherstellen Beispiele: Die Opfer der politischen Verfolgung wurden rehabilitiert. Mit seiner Handlungsweise wollte er sich vor der Öffentlichkeit rehabilitieren …   Extremes Deutsch

  • rehabilitieren — Vsw wiederherstellen, eingliedern erw. fach. (16. Jh.) mit Adaptionssuffix. Entlehnt aus frz. réhabiliter, dieses aus l. rehabilitare wiederherstellen (habilitieren, re ). Abstraktum: Rehabilitation.    Ebenso nndl. rehabiliteren, ne.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • rehabilitieren — »in den früheren Stand, in die früheren ‹Ehren›rechte wieder einsetzen; rechtfertigen; durch bestimmte Maßnahmen in den Beruf und die Gesellschaft ‹wieder› eingliedern«: Das Verb wurde im 16. Jh. – wohl unter dem Einfluss von frz. réhabiliter –… …   Das Herkunftswörterbuch

  • rehabilitieren — 1. jmds. Ansehen/den guten Ruf wiederherstellen, korrigieren, revidieren, richtigstellen, wieder einsetzen. 2. wieder eingliedern; (bildungsspr.): [re]integrieren. * * * rehabilitieren: I.rehabilitieren:⇨rechtfertigen(I)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • rehabilitieren — re·ha·bi·li·tie·ren; rehabilitierte, hat rehabilitiert; [Vt] 1 meist jemand wird rehabilitiert geschr; jemandes Ruf wird (z.B. nach einem falschen Urteil, nach einem Skandal) wiederhergestellt 2 jemanden rehabilitieren Med; jemandem, der lange… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • rehabilitieren — re|ha|bi|li|tie|ren 〈V.〉 1. jmdn. rehabilitieren a) jmdn. in seinen früheren Stand, in seine früheren Rechte wiedereinsetzen b) jmds. Ansehen wiederherstellen c) jmdn. (nach Krankheit, Unfall o. Ä.) wieder ins gesellschaftliche Leben zurückführen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • rehabilitieren — re|ha|bi|li|tie|ren <lateinisch>; sich rehabilitieren (sein Ansehen wiederherstellen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • rehabilitieren — re|habiliti̲e̲|ren: an jemandem eine Rehabilitation durchführen …   Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke

  • rehabilitieren — re|ha|bi|li|tie|ren <aus mlat. rehabilitare »in den früheren Stand, in die früheren Rechte wieder einsetzen«, zu ↑re... u. habilitare (vgl. ↑habilitieren), Bed. 1 nach gleichbed. fr. réhabiliter, Bed. 2 nach gleichbed. engl. to… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet Kurztitel: Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz Abkürzung: StrRehaG Art …   Deutsch Wikipedia

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